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AGB

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Allgemeine Verkaufsbedingungen

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Allgemeine Verkaufsbedingungen

Artikel 1 / Gegenstand

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Rechte und Pflichten des Unternehmens im Einzelnen fest. ARBIDE FLIESENvertreten durch seinen Geschäftsführer Mickael ARBIDEund seinem Kunden im Rahmen der Lieferung und Verlegung von Fliesen, Kacheln, Mosaik, Naturstein oder gewachstem Beton. Jede von der Gesellschaft erbrachte Leistung ARBIDE FLIESENmit Sitz in 6 chemin du bout du bas , SAINT GERMAIN D'ESTEUIL, 33340, FRANCEDie Nutzung des Internets durch den Kunden bedeutet, dass der Kunde den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos zustimmt.

Artikel 2 / Preis

Die Preise für die verkauften Waren und die angebotenen Arbeiten sind die am Tag der Erstellung des Angebots gültigen Preise. Sie sind in Euro angegeben und werden ohne Steuern berechnet. Folglich werden sie um den Mehrwertsteuersatz und eventuelle Transportkosten, die am Tag der Bestellung gelten, erhöht. Das Unternehmen ARBIDE FLIESEN behält sich das Recht vor, ihre Preise zu ändern, verpflichtet sich jedoch, die bestellten Waren zu den bei der Bestätigung des Kostenvoranschlags angegebenen Preisen in Rechnung zu stellen.

Artikel 3 / Rabatte und Rückvergütungen

Die angebotenen Preise beinhalten Rabatte und Nachlässe, die die Firma Firma ARBIDE FLIESEN Die meisten Menschen, die sich in einer Situation befinden, in der sie nicht in der Lage sind, ihre Rechte und Pflichten zu erfüllen, können aufgrund ihrer Ergebnisse oder der Übernahme bestimmter Leistungen durch die Klientin oder den Klienten nicht in der Lage sein, ihre Rechte und Pflichten zu erfüllen.

Artikel 4 / Skonto

Bei Vorauszahlung wird kein Skonto gewährt.

Artikel 5 / Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der Arbeiten erfolgt: - per Scheck - per Banküberweisung - in bar, für eine Zahlung bis zu 1000 € oder bis zu 15 000 €, wenn der Kunde nachweist, dass er seinen steuerlichen Wohnsitz nicht in Frankreich hat und dass die Schuld nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit geschuldet wird. Bei der Bestätigung des Kostenvoranschlags muss der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtrechnungsbetrags leisten, der Restbetrag ist bei der Übergabe der Baustelle zu zahlen. Je nach Umfang der Baustelle, insbesondere bei Einschaltung eines Bauleiters, werden in jeder Phase der Baustelle Arbeitssituationen erstellt, und es können vom Kunden Zwischenanzahlungen pro Unternehmen verlangt werden. ARBIDE FLIESEN.

Artikel 6 / Zahlungsverzug (für Geschäftskunden)

Bei nicht fristgerechter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe des Zinssatzes der EZB für ihre letzte Refinanzierungsoperation zuzüglich 10 Prozentpunkte erhoben. Diese Strafen werden auf den ausstehenden Betrag (inkl. MwSt.) berechnet und laufen ab dem Fälligkeitsdatum, ohne dass eine vorherige Mahnung erforderlich ist. Zusätzlich zu den Verzugszinsen wird für jeden Betrag, einschließlich der Anzahlung, der nicht bis zum Fälligkeitsdatum gezahlt wurde, von Rechts wegen eine pauschale Entschädigung von 40 € für die Einziehungskosten fällig (Artikel 441-6, I Absatz 12 und D. 441-5 des Handelsgesetzbuchs).

Artikel 7 / Reklamation über die zur Verlegung angebotenen Beläge: Fliesen, Kacheln, Mosaik und Stein

Bei Lieferungen von Fliesen, Mosaik, Steingut und Naturstein können die Abmessungen, Farbnuancen, das Aussehen, die Struktur und das Gewicht herstellungs- oder naturbedingten Schwankungen unterliegen, die sich im Rahmen der üblichen Toleranzen bewegen. Die in unseren Dokumenten enthaltenen Muster oder Abbildungen sind nicht vertraglich bindend. Reklamationen bezüglich der offensichtlichen Nichtübereinstimmung unserer Waren werden nur vor der Verlegung berücksichtigt.

Artikel 8 / Versicherung

Gemäß den Bestimmungen des Artikels L 241-1 des französischen Versicherungsgesetzes (Codes des Assurances) hat die Firma société ARBIDE FLIESEN hat bei der BANQUE POPULAIRE, IARD Chauray, BP 8410, 79024 NIORT Cedex 9Der Auftragnehmer muss für alle seine Leistungen einen Vertrag über eine zehnjährige Haftpflichtversicherung abschließen, die in Frankreich gültig ist.

Artikel 9 / Eigentumsvorbehaltsklausel

Die Gesellschaft Gesellschaft ARBIDE FLIESEN behält das Eigentum an den verkauften Waren (die in dem vom Kunden akzeptierten Kostenvoranschlag detailliert aufgeführt sind) bis zur vollständigen Bezahlung des Preises in Haupt- und Nebenkosten. Wenn der Geschäftskunde Gegenstand eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens oder einer gerichtlichen Liquidation ist, kann die Firma société société ARBIDE FLIESEN behält sich das Recht vor, im Rahmen des Kollektivverfahrens die verkauften und unbezahlt gebliebenen Waren einzufordern.

Artikel 10 / Höhere Gewalt

Die Verantwortung der Gesellschaft Gesellschaft ARBIDE FLIESEN kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die Nichterfüllung oder die verspätete Erfüllung einer seiner in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Verpflichtungen aus einem Fall höherer Gewalt resultiert.

Artikel 11 / Streitigkeiten und zuständige Gerichtsbarkeit

Alle Streitigkeiten in Bezug auf die Auslegung und Ausführung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht. Falls keine gütliche Einigung erzielt werden kann, wird der Rechtsstreit vor das Handelsgericht von Bordeaux.

Artikel 1 / Gegenstand

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Rechte und Pflichten des Unternehmens im Einzelnen fest. ARBIDE FLIESENvertreten durch seinen Geschäftsführer Mickael ARBIDEund seinem Kunden im Rahmen der Lieferung und Verlegung von Fliesen, Kacheln, Mosaik, Naturstein oder gewachstem Beton. Jede von der Gesellschaft erbrachte Leistung ARBIDE FLIESENmit Sitz in 6 chemin du bout du bas , SAINT GERMAIN D'ESTEUIL, 33340, FRANCEDie Nutzung des Internets durch den Kunden bedeutet, dass der Kunde den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos zustimmt.

Artikel 2 / Preis

Die Preise für die verkauften Waren und die angebotenen Arbeiten sind die am Tag der Erstellung des Angebots gültigen Preise. Sie sind in Euro angegeben und werden ohne Steuern berechnet. Folglich werden sie um den Mehrwertsteuersatz und eventuelle Transportkosten, die am Tag der Bestellung gelten, erhöht. Das Unternehmen ARBIDE FLIESEN behält sich das Recht vor, ihre Preise zu ändern, verpflichtet sich jedoch, die bestellten Waren zu den bei der Bestätigung des Kostenvoranschlags angegebenen Preisen in Rechnung zu stellen.

Artikel 3 / Rabatte und Rückvergütungen

Die angebotenen Preise beinhalten Rabatte und Nachlässe, die die Firma Firma ARBIDE FLIESEN Die meisten Menschen, die sich in einer Situation befinden, in der sie nicht in der Lage sind, ihre Rechte und Pflichten zu erfüllen, können aufgrund ihrer Ergebnisse oder der Übernahme bestimmter Leistungen durch die Klientin oder den Klienten nicht in der Lage sein, ihre Rechte und Pflichten zu erfüllen.

Artikel 4 / Skonto

Bei Vorauszahlung wird kein Skonto gewährt.

Artikel 5 / Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der Arbeiten erfolgt: - per Scheck - per Banküberweisung - in bar, für eine Zahlung bis zu 1000 € oder bis zu 15 000 €, wenn der Kunde nachweist, dass er seinen steuerlichen Wohnsitz nicht in Frankreich hat und dass die Schuld nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit geschuldet wird. Bei der Bestätigung des Kostenvoranschlags muss der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtrechnungsbetrags leisten, der Restbetrag ist bei der Übergabe der Baustelle zu zahlen. Je nach Umfang der Baustelle, insbesondere bei Einschaltung eines Bauleiters, werden in jeder Phase der Baustelle Arbeitssituationen erstellt, und es können vom Kunden Zwischenanzahlungen pro Unternehmen verlangt werden. ARBIDE FLIESEN.

Artikel 6 / Zahlungsverzug (für Geschäftskunden)

Bei nicht fristgerechter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe des Zinssatzes der EZB für ihre letzte Refinanzierungsoperation zuzüglich 10 Prozentpunkte erhoben. Diese Strafen werden auf den ausstehenden Betrag (inkl. MwSt.) berechnet und laufen ab dem Fälligkeitsdatum, ohne dass eine vorherige Mahnung erforderlich ist. Zusätzlich zu den Verzugszinsen wird für jeden Betrag, einschließlich der Anzahlung, der nicht bis zum Fälligkeitsdatum gezahlt wurde, von Rechts wegen eine pauschale Entschädigung von 40 € für die Einziehungskosten fällig (Artikel 441-6, I Absatz 12 und D. 441-5 des Handelsgesetzbuchs).

Artikel 7 / Reklamation über die zur Verlegung angebotenen Beläge: Fliesen, Kacheln, Mosaik und Stein

Bei Lieferungen von Fliesen, Mosaik, Steingut und Naturstein können die Abmessungen, Farbnuancen, das Aussehen, die Struktur und das Gewicht herstellungs- oder naturbedingten Schwankungen unterliegen, die sich im Rahmen der üblichen Toleranzen bewegen. Die in unseren Dokumenten enthaltenen Muster oder Abbildungen sind nicht vertraglich bindend. Reklamationen bezüglich der offensichtlichen Nichtübereinstimmung unserer Waren werden nur vor der Verlegung berücksichtigt.

Artikel 8 / Versicherung

Gemäß den Bestimmungen des Artikels L 241-1 des französischen Versicherungsgesetzes (Codes des Assurances) hat die Firma société ARBIDE FLIESEN hat bei der BANQUE POPULAIRE, IARD Chauray, BP 8410, 79024 NIORT Cedex 9Der Auftragnehmer muss für alle seine Leistungen einen Vertrag über eine zehnjährige Haftpflichtversicherung abschließen, die in Frankreich gültig ist.

Artikel 9 / Eigentumsvorbehaltsklausel

Die Gesellschaft Gesellschaft ARBIDE FLIESEN behält das Eigentum an den verkauften Waren (die in dem vom Kunden akzeptierten Kostenvoranschlag detailliert aufgeführt sind) bis zur vollständigen Bezahlung des Preises in Haupt- und Nebenkosten. Wenn der Geschäftskunde Gegenstand eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens oder einer gerichtlichen Liquidation ist, kann die Firma société société ARBIDE FLIESEN behält sich das Recht vor, im Rahmen des Kollektivverfahrens die verkauften und unbezahlt gebliebenen Waren einzufordern.

Artikel 10 / Höhere Gewalt

Die Verantwortung der Gesellschaft Gesellschaft ARBIDE FLIESEN kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die Nichterfüllung oder die verspätete Erfüllung einer seiner in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Verpflichtungen aus einem Fall höherer Gewalt resultiert.

Artikel 11 / Streitigkeiten und zuständige Gerichtsbarkeit

Alle Streitigkeiten in Bezug auf die Auslegung und Ausführung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht. Falls keine gütliche Einigung erzielt werden kann, wird der Rechtsstreit vor das Handelsgericht von Bordeaux.

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